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Unterweisungen

Sicherheitsunterweisung gemäß §12 ArbSchG

Wir unterstützen Sie – bei der Sicherheitsunterweisung

Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz muss der Unternehmer für Arbeitnehmer zum Thema Sicherheit sowie Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit eine Unterweisung durchführen. Die Sicherheitsunterweisung beinhaltet Anweisungen sowie Ausführungen, die sich speziell nach der Arbeitsstätte oder dem Tätigkeitsfeld der Mitarbeiter richtet. Die Sicherheitsunterweisung ist bei der Mitarbeitereinstellung, bei Veränderungen des Tätigkeitsfeldes, der Einführung, Verwendung neuer Arbeitstechniken,- mittel vor Aufnahme der Arbeit umzusetzen. Die Arbeitsschutzunterweisung muss sich stets an der Gefahrenentwicklung der Arbeitsstelle anpassen und falls nötig, regelmäßig (mindestens einmal jährlich) wiederholt werden (jährliche Sicherheitsunterweisung). Der Arbeitgeber informiert und unterweist weiterhin seine Mitarbeiter über das Resultat der Gefährdungsbeurteilung. Eine Sicherheitsunterweisung soll schriftlich fixiert und von den Mitarbeitern handschriftlich unterzeichnet werden. Bei einigen Vorschriften ist diese Art des Nachweises erforderlich.

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